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AGB

Franz Huber Stahl-& Metallbau GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Franz Huber Stahl- & Metallbau GmbH, einschließlich handwerklicher Arbeiten, Fertigungen nach Kundenwunsch, Montagen sowie sonstiger Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Wir bieten Leistungen im Bereich Stahl- und Metallbau an, darunter Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage und Reparaturarbeiten.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

 

3. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Bestätigung oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.
Zeichnungen, Kalkulationen und Planungsunterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt verlangt werden.

5. Lieferung, Ausführung und Termine

Liefer- und Ausführungsfristen werden individuell vereinbart.
Diese beginnen erst nach finaler Klärung aller technischen Details und Eingang eventuell vereinbarter Vorauszahlungen.
Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Wetter, Materialengpässe, Streik) verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Ausführung gegeben sind (z. B. freie Zugänge, Bereitstellung von Strom/Wasser, Genehmigungen).
Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, können Mehrkosten berechnet werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Bauteile Eigentum der Franz Huber Stahl- & Metallbau GmbH.
Bei Verarbeitung mit anderen Materialien erwerben wir anteiliges Miteigentum entsprechend dem Wertverhältnis.

 

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Handwerksleistungen nach BGB.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme oder Lieferung gemeldet werden.
Mängel werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

9. Haftung

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

 

11. Abnahme von Werkleistungen

Nach Fertigstellung oder Lieferung hat der Kunde die Leistung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen.
Die Abnahme kann auch durch Ingebrauchnahme erfolgen.

 

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Kunde Verbraucher ist, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß BGB, soweit kein Ausschlussgrund (z. B. kundenspezifische Anfertigungen) vorliegt.
Eine separate Widerrufsbelehrung wird dafür bereitgestellt.

 

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist der Sitz der Franz Huber Stahl- & Metallbau GmbH.

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